Meldung von Erkrankungen und Entschuldigung
Fehlzeiten eines Kindes werden in der Regel von Ihnen über Untis entschuldigt, sofern Sie sich hierfür registriert haben.
Sie müssen das Fehlen Ihrer Kinder spätestens am zweiten Tag des Fehlens bei uns entschuldigen. Geschieht dies nicht, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Unentschuldigtes Fehlen führt zu einer ungenügenden Leistungsbewertung (Note 6, beziehungsweise 0 Punkte).
Sollten die Lehrkräfte Gründe haben, an den elektronischen Entschuldigungen in Bezug auf Ihre Kinder zu zweifeln, können Sie schriftliche Entschuldigungen wieder einfordern. In dem Fall werden die Lehrkräfte Sie dazu auffordern.
Sofern Sie sich gegen das Entschuldigungsverfahren über Untis entschieden haben, nicht registriert sind oder dies technisch nicht möglich ist, entschuldigen Sie Ihr Kind mit einer schriftlichen Entschuldigung in Papierform. In der Regel geschieht dies über das Entschuldigungsheft bzw. den Schulplaner. Das Entschuldigungsheft erhalten alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres.
Sollte die Entschuldigung Ihres Kindes nicht fristgerecht stattfinden, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt, führt zur Note ungenügend bei schriftlichen Leistungsmessungen und kann zu schlechteren mündlichen Noten führen. Bei gehäuften unentschuldigten Fehlzeiten kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Das Vornehmen einer Entschuldigung über Untis bzw. das Vorlegen der schriftlichen Entschuldigung ist eine Bringschuld und obliegt Ihnen bzw. (im Fall der schriftlichen Entschuldigungen) Ihren Kindern.
Antrag auf Beurlaubung bei vorhersehbarem Fehlen
Für eine Beurlaubung ist die elektronische Form ausreichend. Dieser wird vollständig digital über unser Paperless-Formular abgewickelt.
Reichen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Fehlen ein. Sofern dies nicht möglich ist, nehmen Sie Kontakt zur Klassenlehrkraft auf und vereinbaren das weitere Vorgehen.
Zuständig für Beurlaubungen sind:
- für einzelne Stunden die betreffende Fachlehrkraft,
- für bis zu zwei Tage, die nicht an Ferien grenzen, die Klassenlehrkraft,
- in allen sonstigen Fällen die Schulleitung. Fehlzeiten, die an die Ferien angrenzen, sind immer bei der Schulleitung zu beantragen.
Für die Beurlaubungen über die Klassenlehrkraft reicht ein vorheriges Absprechen per Mail mit der Klassenlehrkraft. Für eine Beurlaubung durch die Schulleitung ist unser Paperless-Formular hier zwingend notwendig. Bitte beachten Sie das in der Regel beide Elternteile (Ausnahme Alleinerziehende oder bevollmächtigte Personen) unterzeichnen müssen, andernfalls kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Beachten Sie die Checkliste "Paperless-Formulare richtig ausfüllen".
Sie erhalten anschließend von der Klassenleitung eine E‑Mail mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag; bei Entscheidungen durch die Schulleitung bekommen Sie nach Bearbeitung und Abschluss des Antrags eine PDF‑Kopie mit der Entscheidung der Schulleitung per E‑Mail für Ihre Unterlagen.
Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben der Schulbesuchsverordnung, an die auch die Schulleitung bei der Genehmigung gebunden ist.
Bitte vermeiden Sie Termine, die auf die Unterrichtszeit fallen, wann immer dies möglich ist.