Dies ist die Hausordnung in einfachen Worten. In dieser sind die Regelungen vereinfacht ausgedrückt und Details entfernt. Sie dient dazu einen schnellen und einfachen Überblick über unsere Regeln zu bekommen. 

Die Schul- und Hausordnung hilft uns, gut zusammenzuleben und zu lernen. Alle – Lehrer, Eltern und Schüler – sollten sich an diese Regeln halten.

 

I. Regeln für den Schulbesuch

Entschuldigungen und Beurlaubungen

  • Schüler müssen regelmäßig zum Unterricht kommen, auch zu freiwilligen Angeboten wie AGs.
  • Wenn jemand krank ist oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht zur Schule kommen kann, muss das Fehlen schnellstmöglich (spätestens am 2. Tag) entschuldigt werden. Das kann mündlich, telefonisch, digital oder schriftlich geschehen.
  • Wenn keine Entschuldigung vorliegt, zählt das Fehlen als unentschuldigt, und das hat die Note ungenügend also eine 6 zur Folge.
  • Entschuldigungen können digital über die Untis-App oder schriftlich im Entschuldigungsheft abgegeben werden. Bei schriftlichen Entschuldigungen müssen die Lehrer per E-Mail informiert werden.
  • In bestimmten Fällen kann die Schule verlangen, dass eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von vier Tagen nachgereicht wird.
  • Wenn Schüler sich während des Unterrichts unwohl fühlen, wird über das Sekretariat mit den Eltern geklärt, ob sie nach Hause gehen können.
  • Bei häufigen Fehlzeiten kann die Schulleitung verlangen, dass ein Arztbesuch nachgewiesen wird.
  • Beurlaubungen sollten nur in wichtigen Ausnahmefällen mindestens 14 Tage im Voraus beantragt werden. Je nach Dauer der Beurlaubung sind unterschiedliche Lehrer zuständig. Für eine Einzelstunde ist der jeweilige Fachlehrer zuständig, für einen oder zwei Unterrichtstage der Klassenlehrer bzw. der Tutor, für mehrere Tage die Schulleitung, ebenso wenn es um Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien geht. Auf der Schulhomepage findet man ein Formular für die Beurlaubung durch die Schulleitung.
  • Geplante Termine, wie Arztbesuche, sollten in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Fahrstunden zählen nicht als Grund für eine Beurlaubung.
  • Wenn Schüler wegen Krankheit vom Sportunterricht befreit sind, müssen sie trotzdem in den Sportstunden anwesend sein, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung.

Ab- und Ummeldungen

  • Ab- und Ummeldungen sind nur innerhalb von 14 Tagen nach Schul- oder Halbjahresbeginn möglich.
  • Für die Wahl von Profilen und Kursen gibt es feste Fristen.
  • Wenn Schüler die Schule wechseln möchten, müssen sie sich zuerst an ihrer aktuellen Schule abmelden. Für die Abmeldung von unserer Schule findet man auf der Schulhomepage einen Laufzettel.

Religions- und Ethikunterricht

  • Schüler können sich aus Glaubensgründen vom Religionsunterricht abmelden, wenn sie einen schriftlichen Antrag stellen. Schüler ab 14 Jahren können das selbst tun; jüngere Schüler benötigen die Zustimmung ihrer Eltern.
  • Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben Ethik als Pflichtfach.

     

II. Verhalten in der Schule

Umgang miteinander

  • Wir wollen respektvoll und freundlich miteinander umgehen. Beleidigungen, Diskriminierungen oder Angriffe sind nicht erlaubt. Wenn jemand so etwas sieht, sollte er einen Lehrer oder die Schulsozialarbeit informieren.
  • Niemand darf ohne Erlaubnis fotografiert oder gefilmt werden.
  • Aufnahmen, die für die Schule gemacht werden, müssen vorher von den Betroffenen genehmigt werden.
  • Das vollständige Leitbild findet man unter:

schule/leitbild

Schulgelände

  • Das Schulgelände umfasst die Wege um die Schulgebäude und die Fahrradständer.
  • Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen während des Unterrichts nicht das Schulgelände verlassen, es sei denn, sie haben die Erlaubnis eines Lehrers.
  • Schüler sind auf dem direkten Weg zur Schule und nach Hause versichert. Ebenso, wenn sie in der Pause kurz zum Bäcker oder Supermarkt gehen.
  • Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände verboten. Auch gefährliche Gegenstände z.B. auch Taschenmesser dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
  • Der Umgang mit digitalen Endgeräten ist in der Handyordnung geregelt. Werden die Regeln nicht beachtet, können die Geräte weggenommen werden.

Schulgebäude

  • Die Schulgebäude öffnen um 7:15 Uhr.
  • Ballspielen, Raufen und Herumrennen in den Klassenzimmern und Gängen ist nicht erlaubt.
  • Schüler ohne Unterricht sollten sich in den Aufenthaltsbereichen oder auf dem Schulhof aufhalten und Lärm vermeiden.
  • Die Aufenthaltsbereiche sind (siehe Grafik am Ende):
    1. Aufenthaltsraum 250 (nur Klasse 10)

    2. Ganztagesraum 251 (nur Ganztagsklasse)

    3. Kursstufenraum 255 (nur Jahrgangsstufen J1 und J2)

    4. Bibliothek 

    5. Mensa (nur zum Essen, der in der Mensa gekauften Lebensmittel)

    6. Mensanebenraum (nur zum Essen, der in der Mensa gekauften oder selbst mitgebrachten Lebensmittel) 

    7. Der obere Eingangsbereich K1 (Ebene 2, inkl. roter Platz)

    8. Die Eingangsbereiche zum hinteren Schulhof im K1 (inkl. Ballspielbereich) und K2 (inkl. Bereich mit Vitrinen) 

    9. Ebene 6 im Anbau (außer der Aula)

  • In den Gängen und auf den Treppen muss ein Durchgang frei bleiben.

Unterrichtsräume

Am Ende des Unterrichts

  • putzen wir die Tafel,

  • werfen Abfälle in den dafür vorgesehenen Behälter, 

  • stellen wir die Stühle auf die Tische (Ausnahme mittwochs),

  • schließen wir die Fenster.

  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls ein Lehrer zehn Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht erschienen ist, ver­ständigen die Klassensprecher oder  Kurssprecher das Sekretariat.

  • Alle Klassenzimmer werden in den Pausen abgeschlossen.

  • Fachräume dürfen nur mit einer Lehrkraft betreten werden. Die Fachraumregeln müssen beachtet werden.

  • Lehrkräfte und Schüler informieren sich über Regeln und Fluchtwege bei Feuer.

Wertsachen

  • Schüler bringen ihre Wertsachen auf eigene Gefahr mit zur Schule. Die Schule haftet nicht für verlorene oder beschädigte Dinge.
  • Für Sportunterricht sollten Schüler keine Wertsachen mitbringen, die sie nicht benötigen. Wenn sie dennoch Wertsachen mitbringen, müssen sie diese in ein bereitgestelltes Behältnis legen und darauf aufpassen.

Schuleigentum

  • Schüler müssen sorgsam mit Schuleigentum umgehen. Wer es beschädigt, muss dafür haften.
  • Geht etwas kaputt, wird es über die Lehrkräfte den Hausmeistern gemeldet.
  • Geliehene Bücher/iPads müssen in gutem Zustand zurückgegeben werden.

Parkplätze

  • Fahrräder, Mofas und Autos müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Es muss immer ein Weg für den Krankenwagen oder die Feuerwehr frei bleiben.

Informationen

  • Für Aushänge im Schulbereich müssen die Regeln des Anstands beachtet werden.
  • Schüler benötigen die Zustimmung der Schulleitung, um private Plakate oder Aufrufe aufzuhängen.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

  • Wir möchten, dass sich alle wohlfühlen und gut lernen können. Wenn es zu Regelverstößen kommt, gibt es Maßnahmen, die in unserem Stufenplan festgelegt sind.

 

Stand: 10.09.2025